Unter Umständen beteiligt sich Ihr Arbeitgeber mit bis zu 500 EURO jährlich pro Mitarbeiter im Rahmen der Gesundheitsprävention und Selbsthilfe gemäß den Anforderungen der §§ 20 und 20a des SGB V Steuergesetzbuches auch an gesundheitsfördernden Wellness- Behandlungen, da diese zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachten freiwilligen sozialen Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung steuer- und versicherungsfrei bleiben!
Krankenkasse
Ich möchte darauf hinweisen, dass meine Massagen noch nicht zu den in Deutschland anerkannten Heilverfahren zählen. Eine Kostenerstattung durch Krankenkassen ist daher leider nicht gegeben.
Erotikmassagen oder erotische Dienstleistungen zählen nicht zu meinem Angebot.
Massageangebot
Mein Massageangebot ist ein Dienstleisungsangebot aus dem Bereich Wellness.
Es findet keine medizinische oder therapeutische Beratung oder Behandlung statt!
Bitte sprechen Sie über körperliche Beschwerden oder medizinische Fragen mit einem Arzt.
Sehr geehrte Kunden,
der Fragebogen hilft mir dabei, Ihnen die bestmögliche Entspannung zuteilwerden zu lassen und gesundheitliche Risiken zu minimieren. Dabei bin ich auf Ihre Mithilfe angewiesen.
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Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, benachrichtigen Sie mich bitte 24 Stunden vorher, damit ich Ihre reservierte Zeit neu belegen kann.
Vielen Dank.
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